Macro photo of tooth wheel mechanism with DATA MANAGEMENT concept letters

Da die meisten Unternehmen keine eigene Videokommunikationsplattform aus dem Boden stampfen oder von Dienstleister entwickeln lassen möchten, greifen sie auf sogenannte SaaS-Tools zurück. Das sind Anbieter wie etwa Zoom, Teams und Google Hangouts. Die Datenschutzgrundverordnung spielt besonders in gewerblicher Nutzung eine wichtige Rolle. Bei der Wahl der Software kann man ein paar wichtige Punkte schon vorab beachten: 

EU-Server
Server sind Rechenzentren die internetbasierte Softwarenutzung ermöglichen. Ihre Standorte und damit die Gesetze, denen sie unterliegen, unterscheiden sich je nach Anbieter. Für erhöhten Datenschutz sollten sie sich in der EU befinden, da dort ein einheitliches Datenschutzniveau herrscht. Zoom beispielsweise besitzt zwar Server in Europa, allerdings können nur zahlende Kunden kontrollieren, dass ihre Daten auch über diese verarbeitet werden.

Verschlüsselung
Bei einem Videocall fallen eine Menge Daten an. Was viele nicht beachten ist, dass Nutzer selbst beim Navigieren der Software und in der Profilerstellung sensible Informationen preisgeben. Diese sollten in jedem Fall verschlüsselt und auf ein Minimum reduziert sein.

Datenlöschung
Fast alle Daten, die durch Softwarenutzung anfallen, werden zwischengespeichert. Vorteil daran ist, dass Sie beispielsweise versehentlich gelöschte Chats wiederherstellen können. Allerdings ist wichtig, dass der Serviceanbieter alle gesammelten Daten nach bestimmter Zeit (etwa 2 Wochen) endgültig löscht.

Transparenz
Wird die Videoübertragung aufgezeichnet, müssen Sie alle Teilnehmenden im Voraus darüber informieren und diese ihre Einwilligung erteilen.

Profiling

Manche SaaS-Anbieter erstellen für Marketingzwecke Übersichten von Nutzer*innen, um deren Verhalten einzuordnen und die Informationen darüber weiterzuverkaufen oder für eigene Zwecke zu nutzen. Um Daten zu schützen, sollte die gewählte Software keine solche Verhaltensprofile erstellen.

Wie bei jedem komplexeren Gesetzesbeschluss kann man leider auch bei der DSGVO nicht anhand 5 Kriterien pauschal sagen, ob alle Aspekte eines Videomeetings der Verordnung entsprechen. In welchem Rahmen die Datenverarbeitung im Geschäftsbereich gesetzeskonform ist, muss daher im Einzelfall geprüft werden.

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